Oberlandesgericht Köln, 1997-05-07, 6 U 104/96

6 U 104/96Obergericht07.05.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 104/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-05-07

Aktenzeichen: 6 U 104/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0507.6U104.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.3.1996 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 26 O 57/95 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß in Ziffer 1 des Urteilstenors im Anschluß an lit. e) die Worte "wie nachstehend wiedergegeben" hinzugefügt und daran anschließend eine Ablichtung der "Bekanntmachung Nr.30/82" des Bundeskartellamtes vom 18.3.1982 eingeblendet wird, wie sie auf den nachfolgenden Seiten 3-5 dieses Urteils wiedergegeben ist.

2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.) Die Beschwer des Beklagten wird auf 15.000 DM festgesetzt.

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