26 U 27/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-05-07, 26 U 27/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 U 27/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-07
Aktenzeichen: 26 U 27/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0507.26U27.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 09. Juli 1996 (13 O 217/95) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist für den Kläger ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 133.000 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Der Beklagten und dem Kläger wird nachgelassen, erforderliche Sicherheitsleistungen auch im Wege der selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
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