6 U 24/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-05-02, 6 U 24/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-05-02, 6 U 24/97
6 U 24/97Obergericht02.05.1997
Regest
Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, bei der Werbesendung für ein ,Handbuch für Selbständige und Unternehmer" Briefumschläge zu verwenden, die einen hervorgehobenen Warnhinweis und im Kontext mit namentlich aufgeführten, angeblich bereits wirtschaftlich gescheiterten Unternehmen bzw. Unternehmern die deutlich erkennbare Frage an den Adressaten enthalten: ,Sind Sie der nächste?"
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 24/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-02
Aktenzeichen: 6 U 24/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0502.6U24.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 1
Leitsätze
Es verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, bei der Werbesendung für ein ,Handbuch für Selbständige und Unternehmer" Briefumschläge zu verwenden, die einen hervorgehobenen Warnhinweis und im Kontext mit namentlich aufgeführten, angeblich bereits wirtschaftlich gescheiterten Unternehmen bzw. Unternehmern die deutlich erkennbare Frage an den Adressaten enthalten: ,Sind Sie der nächste?"
Tenor
1.) Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 10.12. 1996 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 11 O 189/96 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
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