9 U 69/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-29, 9 U 69/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 69/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-29
Aktenzeichen: 9 U 69/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0429.9U69.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 05. März 1996 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 3 O 262 / 95 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.207,40 DM nebst 4% Zinsen seit dem 28.07.1995 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55% und die Beklagte zu 44%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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