12 W 19/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-28, 12 W 19/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-04-28, 12 W 19/97
12 W 19/97Obergericht28.04.1997
Regest
Der Steuerberater ist gegenüber seinem Mandanten verpflichtet, nach Mandatsbeendigung in die Übertragung aller den Mandanten betreffenden DATEV-Bestände an den neuen Steuerberater einzuwilligen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 W 19/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-04-28
Aktenzeichen: 12 W 19/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0428.12W19.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 667, 675
Leitsätze
Der Steuerberater ist gegenüber seinem Mandanten verpflichtet, nach Mandatsbeendigung in die Übertragung aller den Mandanten betreffenden DATEV-Bestände an den neuen Steuerberater einzuwilligen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30. Januar 1997 - 2 O 333/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Beschwerdewert: Kosten der I. Instanz nach einem Streitwert von DM 20.000
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