8 U 103/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-21, 8 U 103/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 103/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-21
Aktenzeichen: 8 U 103/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0421.8U103.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. August 1996 -22 O 42/96- wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer übersteigt 60.000,- DM nicht.
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