16 WX 105/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-17, 16 WX 105/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-04-17, 16 WX 105/97
16 WX 105/97Obergericht17.04.1997
Regest
Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4 Bei Mitwirkung des Betroffenen ist die Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige durch die indische Botschaft in Zusammenarbeit mit den örtlichen indischen Behörden durchaus innerhalb der Regelfrist von drei Monaten möglich. Dies hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, so daß der Anordnung von Abschiebehaft gegen indische Staatsangehörige nicht von vornherein § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entgegensteht (a.A.: OLG Hamm und OLG Düsseldorf).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 105/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-04-17
Aktenzeichen: 16 WX 105/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0417.16WX105.97.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: AUSLG § 57 ABS. 2 SATZ 4; PAßERSATZPAPIERE
Leitsätze
Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige
AuslG § 57 Abs. 2 Satz 4 Bei Mitwirkung des Betroffenen ist die Beschaffung von Paßersatzpapieren für indische Staatsangehörige durch die indische Botschaft in Zusammenarbeit mit den örtlichen indischen Behörden durchaus innerhalb der Regelfrist von drei Monaten möglich. Dies hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, so daß der Anordnung von Abschiebehaft gegen indische Staatsangehörige nicht von vornherein § 57 Abs. 2 Satz 4 AuslG entgegensteht (a.A.: OLG Hamm und OLG Düsseldorf).
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