5 U 126/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-16, 5 U 126/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 126/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-04-16
Aktenzeichen: 5 U 126/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0416.5U126.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. März 1996 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 250/93 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 22.OOO,OO DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
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