Oberlandesgericht Köln, 1997-04-04, 2 VA (Not) 21/96

2 VA (Not) 21/96Obergericht04.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 VA (Not) 21/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-04-04

Aktenzeichen: 2 VA (Not) 21/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0404.2VA.NOT21.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Notarsenat

Tenor

Die Anträge vom 18.9.1996 auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung und auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen und dem Antragsgegner sowie der beteiligten Rechtsanwältin die notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.

Der Geschäftswert wird auf 100.000,00 DM festgesetzt.

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