2 VA (Not) 21/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-04-04, 2 VA (Not) 21/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-04-04, 2 VA (Not) 21/96
2 VA (Not) 21/96Obergericht04.04.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 VA (Not) 21/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-04-04
Aktenzeichen: 2 VA (Not) 21/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0404.2VA.NOT21.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Notarsenat
Tenor
Die Anträge vom 18.9.1996 auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung und auf gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache werden zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zu tragen und dem Antragsgegner sowie der beteiligten Rechtsanwältin die notwendigen außergerichtlichen Auslagen zu erstatten.
Der Geschäftswert wird auf 100.000,00 DM festgesetzt.
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