16 Wx 297/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-21, 16 Wx 297/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-03-21, 16 Wx 297/96
16 Wx 297/96Obergericht21.03.1997
Regest
Ist eine aus mehreren Personen bestehende BGB-Gesellschaft Eigentümerin sämtlicher Wohnungseigentumseinheiten eines Hauses, so ist sie keine Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. des WEG. Der Streit einzelner Gesellschafter untereinander über die Verwaltung des Hauses betrifft nicht i.S. des § 10 Abs. 1 S. 1 WEG ,das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander". Er ist deshalb nicht im WEG-Verfahren, sondern im ordentlichen Rechtsstreit auszutragen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 297/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-03-21
Aktenzeichen: 16 Wx 297/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0321.16WX297.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 10
Leitsätze
Ist eine aus mehreren Personen bestehende BGB-Gesellschaft Eigentümerin sämtlicher Wohnungseigentumseinheiten eines Hauses, so ist sie keine Wohnungseigentümergemeinschaft i.S. des WEG. Der Streit einzelner Gesellschafter untereinander über die Verwaltung des Hauses betrifft nicht i.S. des § 10 Abs. 1 S. 1 WEG ,das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander". Er ist deshalb nicht im WEG-Verfahren, sondern im ordentlichen Rechtsstreit auszutragen.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegnerin vom 22. November 1996 gegen den Beschluß der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 07. November 1996 - 8 T 18/96 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten zu tragen und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller zu erstatten.
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