7 U 198/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-20, 7 U 198/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-03-20, 7 U 198/96
7 U 198/96Obergericht20.03.1997
Regest
1. Zur Frage des Streitgegenstandes bei einer Amtshaftungsklage des im Stellenbesetzungsverfahren übergangenen Bewerbers. 2. Zum Umfang der Unterrichtungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem abgelehnten Bewerber. 3. Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Amtspflichtverstößen des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Besetzung einer Beförderungsstelle und der Unterrichtung des abgelehnten Bewerbers und dem geltend gemachten Schaden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 198/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-20
Aktenzeichen: 7 U 198/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0320.7U198.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: GG Art. 19 Abs. 4, 33, 34; BGB § 839; BLaufbVO § 11
Leitsätze
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Zur Frage des Streitgegenstandes bei einer Amtshaftungsklage des im Stellenbesetzungsverfahren übergangenen Bewerbers.
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Zum Umfang der Unterrichtungspflicht des Dienstherrn gegenüber dem abgelehnten Bewerber.
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Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Amtspflichtverstößen des Dienstherrn im Zusammenhang mit der Besetzung einer Beförderungsstelle und der Unterrichtung des abgelehnten Bewerbers und dem geltend gemachten Schaden.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.7.1996 ( 1 O 517/95 ) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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