16 U 80/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-10, 16 U 80/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 80/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-10
Aktenzeichen: 16 U 80/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0310.16U80.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. September 1996 - 3 0 568/95 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 108.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenbank zu erbringen.
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