12 U 152/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-03-03, 12 U 152/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-03-03, 12 U 152/96
12 U 152/96Obergericht03.03.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 152/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-03-03
Aktenzeichen: 12 U 152/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0303.12U152.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.8.1996 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 0 13/96 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 6.500,00 DM abwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die den Parteien obliegende Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Die Revision wird zugelassen.
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