18 W 36/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-02-27, 18 W 36/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-02-27, 18 W 36/96
18 W 36/96Obergericht27.02.1997
Regest
Ein Sequester, der aufgrund einer einstweiligen Verfügung eine Eigentumswohnung für wenige Tage in Besitz genommen und von ihr Fotos angefertigt hat, erhält 10 % der Normalvergütung eines Konkursverwalters. Dabei ist auszugehen vom Sachwert der Wohnung nebst Inventar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 36/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-02-27
Aktenzeichen: 18 W 36/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0227.18W36.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: ZPO § 938; VERGVO § 3
Leitsätze
Ein Sequester, der aufgrund einer einstweiligen Verfügung eine Eigentumswohnung für wenige Tage in Besitz genommen und von ihr Fotos angefertigt hat, erhält 10 % der Normalvergütung eines Konkursverwalters. Dabei ist auszugehen vom Sachwert der Wohnung nebst Inventar.
Tenor
Der Beschluß der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 14. November 1996 wird abgeändert.
Die von den Beschwerdeführern an den Antragsteller zu leistende Vergütung wird auf 9.798,00 DM festgesetzt.
Im übrigen wird der Festsetzungsantrag zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die übrigen Kosten des Festsetzungsverfahrens in beiden Rechtszügen werden dem Antragsteller auferlegt.
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