Oberlandesgericht Köln, 1997-02-13, 7 U 173/96

7 U 173/96Obergericht13.02.1997

Regest

Zu den Anforderungen an die vom Betreiber einer Müllabladestation zum Schutz der Benutzer erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bei hohen Rampen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 173/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-02-13

Aktenzeichen: 7 U 173/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0213.7U173.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: MÜLLABLADESTATION

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die vom Betreiber einer Müllabladestation zum Schutz der Benutzer erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bei hohen Rampen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.05.1996 - 5 O 321/95 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.762,24 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.10.1995 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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