7 U 173/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-02-13, 7 U 173/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-02-13, 7 U 173/96
7 U 173/96Obergericht13.02.1997
Regest
Zu den Anforderungen an die vom Betreiber einer Müllabladestation zum Schutz der Benutzer erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bei hohen Rampen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 173/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-02-13
Aktenzeichen: 7 U 173/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0213.7U173.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: MÜLLABLADESTATION
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die vom Betreiber einer Müllabladestation zum Schutz der Benutzer erforderlichen Sicherungsmaßnahmen bei hohen Rampen.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.05.1996 - 5 O 321/95 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.762,24 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.10.1995 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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