4 WF 4/97•Oberlandesgericht Köln, 1997-01-24, 4 WF 4/97
Oberlandesgericht Köln, 1997-01-24, 4 WF 4/97
4 WF 4/97Obergericht24.01.1997
Regest
Hält das Familiengericht in seiner Entscheidung zum Umgangsrecht eines Elternteils lediglich den zeitlichen Umfang des Umgangsrechts fest, bildet die Entscheidung keine Grundlage für Zwangsmaßnahmen nach § 33 Abs. 1 FGG.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 4/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-01-24
Aktenzeichen: 4 WF 4/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0124.4WF4.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: FGG § 33 Abs. 1
Leitsätze
Hält das Familiengericht in seiner Entscheidung zum Umgangsrecht eines Elternteils lediglich den zeitlichen Umfang des Umgangsrechts fest, bildet die Entscheidung keine Grundlage für Zwangsmaßnahmen nach § 33 Abs. 1 FGG.
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Amtsgerichts (Familiengericht) Siegburg vom 26. No-vember 1996 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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