Oberlandesgericht Köln, 1997-01-15, 5 W 95/96

5 W 95/96Obergericht15.01.1997

Regest

Die Zeit, die ein medizinischer Sachverständiger für Literaturstudium aufwendet, ist jedenfalls in Geburtsschadensfällen erforderlich und erstattungsfähig.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 W 95/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-01-15

Aktenzeichen: 5 W 95/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0115.5W95.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: ZSEG § 3

Leitsätze

Die Zeit, die ein medizinischer Sachverständiger für Literaturstudium aufwendet, ist jedenfalls in Geburtsschadensfällen erforderlich und erstattungsfähig.

Tenor

Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 31.10.1996 - 9 O 266/95 - wird zurückgewiesen.

Beschwerdekosten trägt die Landeskasse.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.