Oberlandesgericht Köln, 1997-01-08, 11 U 109/96

11 U 109/96Obergericht08.01.1997

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 109/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-01-08

Aktenzeichen: 11 U 109/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0108.11U109.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14. 3. 1996 - 8 O 760/95 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 210.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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