11 U 109/96•Oberlandesgericht Köln, 1997-01-08, 11 U 109/96
Oberlandesgericht Köln, 1997-01-08, 11 U 109/96
11 U 109/96Obergericht08.01.1997
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 109/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-01-08
Aktenzeichen: 11 U 109/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1997:0108.11U109.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14. 3. 1996 - 8 O 760/95 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 210.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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