3 U 22/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-12-13, 3 U 22/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 22/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-12-13
Aktenzeichen: 3 U 22/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1213.3U22.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 11.1.1996 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn (14 O 64/95) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.829,03 DM nebst 5% Zinsen seit dem 10.02.1995 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 97%, die Beklagte 3%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.500 DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe erbringt. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in gleicher Höhe erbringt. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.