Oberlandesgericht Köln, 1996-12-02, 10 UF 146/96

10 UF 146/96Obergericht02.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 10 UF 146/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-12-02

Aktenzeichen: 10 UF 146/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1202.10UF146.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen wird die im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 13.06.1996 - 21 F 131/95 - getroffene Regelung des Versorgungsausgleichs abgeändert und wie folgt neu gefaßt.

Zu Lasten der beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen - PersonalNr.: X. - werden monatliche Rentenanwartschaften von 184,09 DM auf dem Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Vers.-Nr. Y -, bezogen auf den 30.06.1995, umzurechnen in Entgeltpunkte, begründet.

Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

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