10 UF 146/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-12-02, 10 UF 146/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-12-02, 10 UF 146/96
10 UF 146/96Obergericht02.12.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 UF 146/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-12-02
Aktenzeichen: 10 UF 146/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1202.10UF146.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen wird die im Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 13.06.1996 - 21 F 131/95 - getroffene Regelung des Versorgungsausgleichs abgeändert und wie folgt neu gefaßt.
Zu Lasten der beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften des Antragsgegners bei dem Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen - PersonalNr.: X. - werden monatliche Rentenanwartschaften von 184,09 DM auf dem Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Vers.-Nr. Y -, bezogen auf den 30.06.1995, umzurechnen in Entgeltpunkte, begründet.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.