Oberlandesgericht Köln, 1996-11-29, 6 U 196/96

6 U 196/96Obergericht29.11.1996

Regest

Produkt-Geschenk UWG § 13, § 1; ZugabeVO § 1 Es verstößt gleichermaßen gegen § 1 UWG (übertriebenes Anlocken) wie gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO, wenn ein Kosmetikversender für den Fall einer sogenannten ,Testanforderung" in Höhe von mindestens DM 50,--, die binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden kann, nach Wahl der Kundin ein ,Produkt-Geschenk" aus dem übersandten Katalog, dessen regulärerer Kaufpreis bis zu DM 59,-- betragen kann, verspricht und zukommen läßt, das auch im Falle der Rücksendung der ,Testanforderung" behalten werden darf, sofern auf den letztgenannten Sachverhalt nicht eindeutig und unmißverständlich hingewiesen wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 196/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-11-29

Aktenzeichen: 6 U 196/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1129.6U196.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 13, § 1; ZUGABEVO § 1; PRODUKT-GESCHENK

Leitsätze

Produkt-Geschenk

UWG § 13, § 1; ZugabeVO § 1 Es verstößt gleichermaßen gegen § 1 UWG (übertriebenes Anlocken) wie gegen § 1 Abs. 1 ZugabeVO, wenn ein Kosmetikversender für den Fall einer sogenannten ,Testanforderung" in Höhe von mindestens DM 50,--, die binnen 14 Tagen rückgängig gemacht werden kann, nach Wahl der Kundin ein ,Produkt-Geschenk" aus dem übersandten Katalog, dessen regulärerer Kaufpreis bis zu DM 59,-- betragen kann, verspricht und zukommen läßt, das auch im Falle der Rücksendung der ,Testanforderung" behalten werden darf, sofern auf den letztgenannten Sachverhalt nicht eindeutig und unmißverständlich hingewiesen wird.

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