2 U 51/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-11-27, 2 U 51/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 51/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-27
Aktenzeichen: 2 U 51/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1127.2U51.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlußberufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 7. Mai 1996 - 3 0 252/95 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 7. Juni 1995 - 95-2095...-.-. - wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, daß die Beklagte verurteilt wird, an die Kläge-rin über die in erster Instanz zuerkannten 21.683,43 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. April 1995 hinaus weitere 1.692,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11. April 1995 aus 1.900,-- DM und seit dem 23. Oktober 1996 aus 1.692,-- DM zu zahlen.
Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Der Wert der Beschwer übersteigt für keine der Parteien 60.000,-- DM.
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