27 U 52/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-11-20, 27 U 52/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 52/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-20
Aktenzeichen: 27 U 52/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1120.27U52.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 26. März 1996 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 O 513/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, als Gesamtschuldner mit der durch das Versäumnisurteil des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 13. Dezember 1984 - 2-14 O 2O8/94 - verurteilten Firma B. Immobilien GmbH an die Klägerin 4.717,96 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 2. September 1994 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten der ersten Instanz mit Ausnahme der durch die Anrufung des Landgerichts Frankfurt a. M. entstandenen Kosten, die der Klägerin auferlegt werden, haben die Klägerin 7/8 und der Beklagte 1/8 zu tragen. Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Klägerin 4/5 und der Beklagte 1/5 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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