27 UF 36/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-11-13, 27 UF 36/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-11-13, 27 UF 36/96
27 UF 36/96Obergericht13.11.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 36/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-11-13
Aktenzeichen: 27 UF 36/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1113.27UF36.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Antraggegners wird -unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels- das am 16. Februar 1996 verkündete Verbundurteil des Amtsgerichts -Familiengericht- Schleiden -1 F 84/94- im Ausspruch über den Ehegattenunterhalt teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Antragsgegner wird verurteilt, an die Antragstellerin ab Rechtskraft der Scheidung monatlichen Ehegattenunterhalt von 2.400,00 DM einschließlich 246,00 DM Krankenvorsorgeunterhalt, 399,00 DM Altersvorsorgeunterhalt und 1.755,00 DM Elementarunterhalt, jeweils bis zum 3. eines Monats, zu zahlen. Im übrigen wird der Antrag auf Ehegattenunterhalt abgewiesen.
Wegen der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei dem angefochtenen Urteil. Die Kosten des Berufungsrechtszuges trägt der Antragsgegner voll.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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