5 U 118/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-30, 5 U 118/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 118/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-30
Aktenzeichen: 5 U 118/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1030.5U118.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07. Februar 1994 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 252/90 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 27.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Raiffeisen- oder Volksbank zu erbringen.
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