5 W 74/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-29, 5 W 74/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-10-29, 5 W 74/96
5 W 74/96Obergericht29.10.1996
Regest
1) Eine Verweisung ist ohne Bindungswirkung, wenn der Verweisungsantrag durch eine stark irreführende Belehrung des Amtsgerichts hervorgerufen wurde. Dieser Fall ist der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gleichzustellen. 2) Das Amtsgericht des Sitzes der Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern ist für Honorarklagen örtlich zuständig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 74/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-10-29
Aktenzeichen: 5 W 74/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1029.5W74.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 36 Nr. 6, 35, 35, 690 Abs. 1 Nr. 5, 29; BGB § 69
Leitsätze
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Eine Verweisung ist ohne Bindungswirkung, wenn der Verweisungsantrag durch eine stark irreführende Belehrung des Amtsgerichts hervorgerufen wurde. Dieser Fall ist der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gleichzustellen.
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Das Amtsgericht des Sitzes der Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern ist für Honorarklagen örtlich zuständig.
Tenor
Das für die Entscheidung des Rechtsstreits örtlich zuständige Gericht ist das Amtsgericht Köln.
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