Oberlandesgericht Köln, 1996-10-29, 5 W 74/96

5 W 74/96Obergericht29.10.1996

Regest

1) Eine Verweisung ist ohne Bindungswirkung, wenn der Verweisungsantrag durch eine stark irreführende Belehrung des Amtsgerichts hervorgerufen wurde. Dieser Fall ist der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gleichzustellen. 2) Das Amtsgericht des Sitzes der Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern ist für Honorarklagen örtlich zuständig.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 W 74/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-10-29

Aktenzeichen: 5 W 74/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1029.5W74.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 36 Nr. 6, 35, 35, 690 Abs. 1 Nr. 5, 29; BGB § 69

Leitsätze

  1. Eine Verweisung ist ohne Bindungswirkung, wenn der Verweisungsantrag durch eine stark irreführende Belehrung des Amtsgerichts hervorgerufen wurde. Dieser Fall ist der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs gleichzustellen.

  2. Das Amtsgericht des Sitzes der Kanzlei von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern ist für Honorarklagen örtlich zuständig.

Tenor

Das für die Entscheidung des Rechtsstreits örtlich zuständige Gericht ist das Amtsgericht Köln.

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