19 U 51/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-28, 19 U 51/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 51/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-28
Aktenzeichen: 19 U 51/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1028.19U51.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 24. Januar 1996 - 20 O 500/95 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
-
an den Kläger 8.087,73 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 16.10.1995 und
-
an das Sachverständigenbüro W., G., V., P. 00, 00000 Z.-D. zu Rechnungs-Nr. N01 vom 30.5.1995 DM 601,50 nebst 4 % Zinsen seit dem 16.10.1995
zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 29 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 71 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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