Oberlandesgericht Köln, 1996-10-23, 5 U 52/96

5 U 52/96Obergericht23.10.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 52/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-10-23

Aktenzeichen: 5 U 52/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1023.5U52.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 24.01.1996 verkündete Schlußurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 73/93 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger weitere 11.049,74 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.10.1992 sowie 10,00 DM Mahnkosten zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit über die ihr zugrundeliegenden Ansprüche nicht durch Vollstreckungsbescheid vom 19.07.1993 zum Mahnbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 05.02.1993 - AZ: 93205514601 - entschieden worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Kläger zu 29 % und der Beklagte zu 71 %, soweit darüber nicht bereits durch den vorbezeichneten Vollstreckungsbescheid entschieden ist.

Die Kosten des Berufungsrechtszugs tragen die Kläger zu 43 % und der Beklagte zu 57 %. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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