5 U 38/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-23, 5 U 38/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 38/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-23
Aktenzeichen: 5 U 38/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1023.5U38.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche als Folge der fehlgeschlagenen Operation von 22. Januar 199O ab dem 1. Juni 1996 entstehenden materiellen Schäden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen oder übergegangen sind.
Im übrigen wird die Berufung gegen das am 17. Januar 1996 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 16/94 - zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.