17 W 326/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-21, 17 W 326/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-10-21, 17 W 326/96
17 W 326/96Obergericht21.10.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 326/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-10-21
Aktenzeichen: 17 W 326/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1021.17W326.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens - einschließlich der Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens - haben die Antragstellerin zu 3/10 und die Antragsgegner zu je 7/20 zu tragen.
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