16 WX 202/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-10-07, 16 WX 202/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-10-07, 16 WX 202/96
16 WX 202/96Obergericht07.10.1996
Regest
Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung FGG §§ 20, 69 g, 69 i Dem Betreuer steht gegen einen Beschluß, durch den die Betreuung aufgehoben wird, weder im eigenen Namen noch ,im Interesse des Betreuten" ein Beschwerderecht zu.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 202/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-10-07
Aktenzeichen: 16 WX 202/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:1007.16WX202.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 20, 69 G, 69 I
Leitsätze
Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers bei Aufhebung der Betreuung
FGG §§ 20, 69 g, 69 i Dem Betreuer steht gegen einen Beschluß, durch den die Betreuung aufgehoben wird, weder im eigenen Namen noch ,im Interesse des Betreuten" ein Beschwerderecht zu.
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