Ss 439/96 - 153 -•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-17, Ss 439/96 - 153 -
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-17, Ss 439/96 - 153 -
Ss 439/96 - 153 -Obergericht17.09.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 439/96 - 153 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-09-17
Aktenzeichen: Ss 439/96 - 153 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0917.SS439.96.153.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten A. betrifft.
Der Angeklagte A. wird freigesprochen.
Die den Angeklagten A. betreffenden Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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