Oberlandesgericht Köln, 1996-09-05, 11 U 38/96

11 U 38/96Obergericht05.09.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 38/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-09-05

Aktenzeichen: 11 U 38/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0905.11U38.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Dezember 1995 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 324/95 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leisten, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.

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