11 U 33/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-04, 11 U 33/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-04, 11 U 33/96
11 U 33/96Obergericht04.09.1996
Regest
Vorläufige Deckungszusage - hinreichende Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der Erstprämie Die KfzPflVV, deren § 9 Satz 2 eine schriftliche Belehrung vorsieht, ist zwar erst im Jahre 1944 in Kraft getreten. Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist. Zum Umfang einer hinreichenden Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 33/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-04
Aktenzeichen: 11 U 33/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0904.11U33.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Normen: SGB X § 116; PFLVG §§ 3 NR. 3, 9
Leitsätze
Vorläufige Deckungszusage - hinreichende Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der Erstprämie
Die KfzPflVV, deren § 9 Satz 2 eine schriftliche Belehrung vorsieht, ist zwar erst im Jahre 1944 in Kraft getreten. Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist. Zum Umfang einer hinreichenden Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung
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