Oberlandesgericht Köln, 1996-09-04, 11 U 33/96

11 U 33/96Obergericht04.09.1996

Regest

Vorläufige Deckungszusage - hinreichende Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der Erstprämie Die KfzPflVV, deren § 9 Satz 2 eine schriftliche Belehrung vorsieht, ist zwar erst im Jahre 1944 in Kraft getreten. Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist. Zum Umfang einer hinreichenden Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 33/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-09-04

Aktenzeichen: 11 U 33/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0904.11U33.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: SGB X § 116; PFLVG §§ 3 NR. 3, 9

Leitsätze

Vorläufige Deckungszusage - hinreichende Belehrung über die Rechtsfolge der Nichtzahlung der Erstprämie

Die KfzPflVV, deren § 9 Satz 2 eine schriftliche Belehrung vorsieht, ist zwar erst im Jahre 1944 in Kraft getreten. Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist. Zum Umfang einer hinreichenden Belehrung über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung

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