11 U 224/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-04, 11 U 224/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-04, 11 U 224/95
11 U 224/95Obergericht04.09.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 224/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-09-04
Aktenzeichen: 11 U 224/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0904.11U224.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. April 1995 verkündete Teilurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 4 O 71/94 - abgeändert und die Feststellungsklage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.OOO,OO DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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