Oberlandesgericht Köln, 1996-09-03, Ss 366/96 (B) - 238 B -

Ss 366/96 (B) - 238 B -Obergericht03.09.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 366/96 (B) - 238 B - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-09-03

Aktenzeichen: Ss 366/96 (B) - 238 B -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0903.SS366.96B238B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23. April 1996 dahin abgeändert, daß der Betroffene wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen §§ 37, 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 25O,OO DM verurteilt wird.

Dem Betroffenen wird gemäß § 25 StVG für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen.

Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.

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