Ss 366/96 (B) - 238 B -•Oberlandesgericht Köln, 1996-09-03, Ss 366/96 (B) - 238 B -
Oberlandesgericht Köln, 1996-09-03, Ss 366/96 (B) - 238 B -
Ss 366/96 (B) - 238 B -Obergericht03.09.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 366/96 (B) - 238 B - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-09-03
Aktenzeichen: Ss 366/96 (B) - 238 B -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0903.SS366.96B238B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23. April 1996 dahin abgeändert, daß der Betroffene wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen §§ 37, 49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 25O,OO DM verurteilt wird.
Dem Betroffenen wird gemäß § 25 StVG für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht trägt der Betroffene.
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