6 U 221/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-30, 6 U 221/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 221/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-08-30
Aktenzeichen: 6 U 221/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0830.6U221.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.3.1994 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 28 O 377/93 - teilweise abgeändert und im Hauptausspruch insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.893,33 DM nebst 4 % Zinsen aus 910,74 DM seit dem 31.1.1989, aus weiteren 5.905,55 DM seit dem 4.11. 1993 und aus weiteren 77,04 DM seit dem 9.3.1994 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.) Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 % zu tragen.
4.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.) Die Beschwer wird wie folgt festgesetzt:
für die Klägerin auf 4.557,32 DM, für die Beklagte auf 6.893,33 DM.
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