11 U 259/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-23, 11 U 259/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-23, 11 U 259/95
11 U 259/95Obergericht23.08.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 259/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-08-23
Aktenzeichen: 11 U 259/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0823.11U259.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.10.1995 - 18 O 389/94 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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