Oberlandesgericht Köln, 1996-08-22, 16 WX 175/96

16 WX 175/96Obergericht22.08.1996

Regest

FGG § 19 Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 175/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-08-22

Aktenzeichen: 16 WX 175/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0822.16WX175.96.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 19

Leitsätze

FGG § 19 Ein an sich unbefristet mögliches Rechtsmittel kann dann infolge Verwirkung unzulässig werden, wenn das Rechtsmittel erst nach einer unangemessen langen Zeit eingelegt wird und der Gegner infolge des zwischenzeitlichen Verhaltens des Rechtsmittelführers (z.B. vorbehaltlose Abrechnung aufgrund der später angefochtenen Entscheidung) annehmen konnte, die Angelegenheit sei endgültig abgeschlossen.

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