Oberlandesgericht Köln, 1996-08-21, 5 U 8/96

5 U 8/96Obergericht21.08.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-08-21

Aktenzeichen: 5 U 8/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0821.5U8.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. November 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 170/89 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klä-ger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 21.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse, Raiffeisen- oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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