5 U 196/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-21, 5 U 196/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 196/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-08-21
Aktenzeichen: 5 U 196/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0821.5U196.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf Berufung und Anschlußberufung wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 12. Juli 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 358/94 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.458,82 DM nebst 6,5 % Zinsen für die Zeit vom 20. November 1992 bis 28. Februar 1993 sowie 6 % Zinsen ab 1. März 1993 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens 25 OH 11/92 LG Köln tragen die Klägerin zu 84 % und der Beklagte zu 16 %.
Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen die Klägerin zu 79 % und der Beklagte zu 21 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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