16 Wx 160/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-08-13, 16 Wx 160/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-08-13, 16 Wx 160/96
16 Wx 160/96Obergericht13.08.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 160/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-08-13
Aktenzeichen: 16 Wx 160/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0813.16WX160.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. Juni 1996 - 6 T 225/96 - wie folgt abgeändert:
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluß des Amtsgerichts Brühl vom 01.03.1996 - 80 XVII K 222/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß als Aufgabenkreis des Betreuers "Gesundheitsfürsorge" bestimmt wird.
Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden nicht erstat-tet.
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