Oberlandesgericht Köln, 1996-07-12, 19 U 257/95

19 U 257/95Obergericht12.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 257/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-07-12

Aktenzeichen: 19 U 257/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0712.19U257.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.11.1995 - 20 0 65/95 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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