Oberlandesgericht Köln, 1996-07-10, 27 U 109/95

27 U 109/95Obergericht10.07.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 109/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-07-10

Aktenzeichen: 27 U 109/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0710.27U109.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. November 1995 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 0 219/95 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 11.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheit auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.