27 U 109/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-07-10, 27 U 109/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-07-10, 27 U 109/95
27 U 109/95Obergericht10.07.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 109/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-07-10
Aktenzeichen: 27 U 109/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0710.27U109.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. November 1995 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 27 0 219/95 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 11.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheit auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu erbringen.
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