16 WX 104/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-07-03, 16 WX 104/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-07-03, 16 WX 104/96
16 WX 104/96Obergericht03.07.1996
Regest
Als Verfahrenspfleger sollte in Betreuungsverfahren regelmäßig ein Rechtsanwalt ausgewählt werden, da nur hierdurch sichergestellt ist, daß die zu Gunsten des Betroffenen bestehenden Möglichkeiten des Rechtschutzes in vollem Umfange gewahrt werden. Der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger ist, soweit er Dienste erbringt, die zu seinem Beruf gehören, nach der BRAGO zu entschädigen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 104/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-07-03
Aktenzeichen: 16 WX 104/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0703.16WX104.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1835 ABS. 3
Leitsätze
Als Verfahrenspfleger sollte in Betreuungsverfahren regelmäßig ein Rechtsanwalt ausgewählt werden, da nur hierdurch sichergestellt ist, daß die zu Gunsten des Betroffenen bestehenden Möglichkeiten des Rechtschutzes in vollem Umfange gewahrt werden. Der Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger ist, soweit er Dienste erbringt, die zu seinem Beruf gehören, nach der BRAGO zu entschädigen.
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