16 Wx 16/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 Wx 16/94
Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 Wx 16/94
16 Wx 16/94Obergericht28.06.1996
Regest
Die Kosten des ,obsiegenden Gegners" im Beschwerdeverfahren bei Richter- oder Sachverständigenablehnung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 16/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-06-28
Aktenzeichen: 16 Wx 16/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX16.94.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: ZPO § 91
Leitsätze
Die Kosten des ,obsiegenden Gegners" im Beschwerdeverfahren bei Richter- oder Sachverständigenablehnung sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Tenor
Der Antrag der Antragsgegnerin vom 13.05.1996 wird zurückgewiesen.
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