Oberlandesgericht Köln, 1996-06-28, 16 WX 118/96

16 WX 118/96Obergericht28.06.1996

Regest

BGB §§ 1711 Abs. 3, 1634 Abs. 3 Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters Der regelmäßige Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters über die Entwicklung seines Kindes kann nur untersagt werden, wenn der Vater mit ihm dem Wohle des Kindes abträgliche Ziele verfolgt. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzuzlegen. Daß die Kindesmutter jeglichen Kontakt mit dem Vater ablehnt, ist unerheblich, da sie die Auskünfte nicht persönlich erteilen muß, sondern auch einen Rechtsanwalt als Mittelsperson einschalten kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 118/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-06-28

Aktenzeichen: 16 WX 118/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0628.16WX118.96.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB §§ 1711 ABS. 3, 1634 ABS. 3

Leitsätze

BGB §§ 1711 Abs. 3, 1634 Abs. 3 Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters

Der regelmäßige Auskunftsanspruch des nichtehelichen Vaters über die Entwicklung seines Kindes kann nur untersagt werden, wenn der Vater mit ihm dem Wohle des Kindes abträgliche Ziele verfolgt. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzuzlegen. Daß die Kindesmutter jeglichen Kontakt mit dem Vater ablehnt, ist unerheblich, da sie die Auskünfte nicht persönlich erteilen muß, sondern auch einen Rechtsanwalt als Mittelsperson einschalten kann.

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