Oberlandesgericht Köln, 1996-06-25, 2 Ws 298/96

2 Ws 298/96Obergericht25.06.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 298/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-06-25

Aktenzeichen: 2 Ws 298/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0625.2WS298.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben, soweit darin dem Beschwerdeführer die durch die Aussetzung des Verfahrens am 17. Mai 1996 entstandenen Kosten auferlegt worden sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer hierin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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