Oberlandesgericht Köln, 1995-01-12, 5 U 245/93

5 U 245/93Obergericht12.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 245/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-01-12

Aktenzeichen: 5 U 245/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0112.5U245.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.05.1993 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 227/92 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.

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