16 WX 167/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-01-09, 16 WX 167/94
Oberlandesgericht Köln, 1995-01-09, 16 WX 167/94
16 WX 167/94Obergericht09.01.1995
Regest
Auslegung von Beschlüssen der WEG-Versammlung Maßgeblich für die Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen ihrer Drittwirkung (§ 10 Abs. 3, 4 WEG) allein der protokollierte Wortlaut und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 167/94 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-01-09
Aktenzeichen: 16 WX 167/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:0109.16WX167.94.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 10 ABS. 3 WEG; § 10 ABS. 4 WEG; WOHNUNGSEIGENTUM; BESCHLUß; WEG-VERSAMMLUNG
Leitsätze
Auslegung von Beschlüssen der WEG-Versammlung
Maßgeblich für die Auslegung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ist wegen ihrer Drittwirkung (§ 10 Abs. 3, 4 WEG) allein der protokollierte Wortlaut und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung ergibt.
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